Förderung 2011
Eigenheimsanierung
Die Förderung basiert auf einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung).
Anhand eines
Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag
muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden
Institut aufgenommen werden.
Die Förderung besteht aus einem jährlichen
Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren
(nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein
Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht
werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines
Energieausweises erforderlich.
Für die Errichtung von
Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1
Euro)
Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des
Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis
und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.

Rechenbeispiel:
15 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+
mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle
oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 41 Punkte
Diese 41
Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind
sogleich 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten
übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die
Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren
Sanierungskosten berechnet.
Rechenbeispiel:
Größe der Anlage:
4kWp
Anschaffungskosten: etwa 16.000 Euro
Erreichte Punkte: 41 = 41 % der
anrechenbaren Sanierungskosten = 6.560 Euro
Für diese 6.560 Euro übernimmt
das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe 1.968 Euro
für 10 Jahre).
Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede
einzelne Wohnung gefördert.
Zur Förderungsermittlung ist das
Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon
beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem
Energieausweisersteller.
Link
Nährere Informationen und das Antragsformular
Eigenheimsanierung
Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung
Für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt
= 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen)
Zusätzlich erhält man durch
die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkten. Die max.
Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100
Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein
Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind
27,5 Jahre.

Link
Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung
Investitionsförderung aus dem Jahr 2010
Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich werden
Photovoltaikanlagen nur noch bis 31. Dezember 2010 mit 12.000 Euro oder 50 % der
Investitionskosten der Photovoltaikanlage gefördert.
Für
Photovoltaikanlagen, deren Errichtung bereits bis 15.12.2010 bei der Baubehörde
angezeigt worden ist und die aufgrund der Witterungsverhältnisse noch nicht
fertig gestellt werden konnten, können Anträge um Förderung bis zum 31.12.2010
eingebracht werden.
Nachzuweisen ist, dass bis zum 15.12.2010 eine
Beauftragung erfolgt ist und, dass das Bauvorhaben bis zu diesem Zeitpunkt der
Baubehörde angezeigt worden ist. Die Endabrechnung hat bis längstens 30.6.2011
zu erfolgen.
Kontaktperson Landesregierung
Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.:
02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html
Anfragen
zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.:
02742/9005-14652
Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail:
post.wst6@noel.gv.at

