Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich:

 
Eigenheimsanierung

Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung).
Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.
Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich.
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro)
Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.
 

Rechenbeispiel:
20 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+ mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 46 Punkte

Diese 46 Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind sogleich 46 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten berechnet.

Rechenbeispiel:
Größe der Anlage: 4 kWp
Anschaffungskosten: etwa 14.000 Euro
Erreichte Punkte: 46 = 46 % der anrechenbaren Sanierungskosten = 6.440 Euro
Für diese 6.440 Euro übernimmt das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe 1.932 Euro für 10 Jahre).

Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede einzelne Wohnung gefördert.

Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller.

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Sanierung

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Sanierung

Link
Nährere Informationen und das Antragsformular Eigenheimsanierung

Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung

Für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen).

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 60-80 Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100 Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre.

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Neubau

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Neubau


Link

Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung

Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage



Errichtung von Eigenheimen - Passivhaus

Für die Errichtung eines Eigenheimes in Passivhausbauweise mit einer errechneten
Energiekennzahl ≤ 10 kWh/m² pro Jahr, wird ein Förderungsdarlehen von € 50.000,--
zuerkannt. Wird eine Photovoltaik-Anlage mit einer Mindestgröße von 2 kWp errichtet, erhöht sich das Darlehen um € 10.000.

Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit
1 % jährlich dekursiv verzinst.

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2012



Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden

Mit einem 10-Maßnahmen-Paket unterstützt das Land Niederösterreich jetzt alle Gemeinden beim Energiesparen und beim Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Im Zuge eines Maßnahmen Pakets wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf einem öffentlichen Gebäude mit 30 % der Anschaffungskosten (bis zu € 5.000,-) gefördert.
Von der thermischen Sanierung der Gemeindegebäude bis zur kommunalen Elektro-Fahrzeugen reichen die Förderungen, die ab 1.1.2012 zur Verfügung stehen. Mit Beratungsangeboten und Energiebuchhaltung wird das Paket komplett.
 

Voraussetzung:
* Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Beihilfe
* Kosten müssen bis September 2012 nachgewiesen werden
* Ausgenommen sind Maßnahmen, die über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds gefördert werden!

Antrag auf Bedarfszuweisungen für "Energie-Spar-Gemeinden"

Förderantrag - Energiespar Gemeinde


Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Umwelt-Gemeinde-Service persönlich zur Verfügung:
Tel.: +43 (0) 2742 / 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@umweltberatung.at

Weiterführenden Informationen finden Sie hier.



PV-Stromtankstellen für Schulen, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen

Bereits verschiedenste Elektrofahrzeuge, vom Fahrrad - über den Scooter - bis zum Auto, drängen auf den Markt. Diese Fahrzeuge verursachen beim Betrieb keine Emissionen und leisten einen hohen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele Österreichs.
Solartankstellen sind am Markt jedoch noch nicht als Serienprodukt verfügbar. Mit der Förderung wird das Thema "Fahren mit Strom von der Sonne" verstärkt kommuniziert und es werden Anreize für die Entwicklung solcher Tankstellen geschaffen. Des Weiteren soll Jugendlichen ein Umstieg von benzinbetriebenen Mopeds auf emissionsarme elektrisch betriebene Mopeds ermöglicht bzw. erleichtert werden.

Zielgruppe dieser Förderung sind
- Schulen in Niederösterreich, welche mit Schülern eine Elektrotankstelle in Kombination mit einer Photovoltaikanlage planen, errichten und betreiben wollen,
- Gemeinden und
- gemeinnützige Vereine.

Es werden 75% der Investitionskosten - jedoch max. € 7.500,-- als einmaliger Zuschuss gefördert. Zusätzlich werden besonders erfolgreiche Projekte mit einem Sonderbonus von € 2.000,-- bedacht.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bewilligung nach NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005

-PV-Anlagen kleiner als 50 kWp Engpassleistung benötigen eine Anzeige bei der Baubehörde
- PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 kWp benötigen eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung.
- PV-Anlagen von 50 kWp bis max. 500 kWp unterliegen dem vereinfachten Verfahren. Das heißt die Einreichung wird auf Amtstafel der Standortgemeinde angeschlagen.
- PV-Anlagen größer 500 kWp unterliegen einem ordentlichen Verfahren (Genehmigungsverfahren). Das heißt eine mündliche Verhandlung ist notwendig.
- PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden: Klärung mit Gewerbebehörde
- PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen zusätzlich eine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz
Hinweis: Im Einzelfall bestehen Kompetenz- und Zuständigkeitsunklarheiten zwischen den Behörden (BH, Land)!
 

Im neuen NÖ Photovoltaik-Leitfaden finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Gesetze und eine Beschreibung der erforderlichen Bewilligungs-/Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, die für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen durchzuführen sind.

NÖ Photovoltaik Leitfaden

 

Kontaktperson Landesregierung


Anfragen zur Elektrizitätsrechtlichen Genehmigung:
Amt der NÖ Landesregierung
WST6 – Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht
Leiter: Dr. Josef Muttenthaler
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.: 02742/9005-14652

Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at

Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html
 




Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp


Anträge im Jahr 2012:

Im Jahr 2012 können wieder Förderanträge gestellt werden. Hierfür stehen jedoch nicht die gesamten 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, da ein gewisser Teil für die Anträge, die in 2012 gereiht sind, verwendet wird. Sollte der 2012 gestellte Förderantrag keine Förderung erhalten, da das Förderbudget bereits vergeben ist, wird der Antrag auf eine Warteliste gesetzt, die mit dem neuen Budget, das durch das neue Ökostromgesetz 2012 (tritt am 1. Juli in Kraft) wieder zur Verfügung steht, abgebaut wird.

Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.


Für die eingespeiste Strommenge erhalten Sie 2012 folgenden Tarif:

Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 27,6 Cent/kWh
über 20 kWp .............. 23 Cent/kWh.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 25 Cent/kWh
über 20 kWp.................... 19 Cent/kWh.

Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich einen „Resttopf“ von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des „Resttopfes“ wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.
 

Ökostromverordnung 2012

Ökostromgesetz 2012

FAQ zum neuen Ökostromgesetz 2012


Hintergrund: Novellierung des Ökostromgesetzes:

Bereits im März wurde die Erstfassung der Ökstromgesetznovelle präsentiert. Diese Fassung war zwar eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden, aber durchwachsen mit Hinterhältigkeiten und Verhinderungsmechanismen, die oft auf den ersten Blick gar nicht durchschaubar und erkennbar waren. Die Ziele waren lächerlich gering (z.B.: eine Erhöhung von 2,1 Mio. auf 3 Mio). Der Abbau des Wartelisten-Staus sollte mit einer Tarifkürzung von 30 Prozent verbunden sein usw.

Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes (ÖSG) sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Im Herbst 2011 trat ein Teil des Gesetzes in Kraft, damit die Warteliste abgebaut wird. Der Rest des Ökostromgesetzes 2012 wird, nach bereits erfolgter Zustimmung der EU am 1. Juli in Kraft treten.
 


Antrag zur Ökostromtarifförderung:

Antragsformular - Ökostromtarifförderung

 

Ökostromverordnung 2006

Ökostromverordnung 2008

Ökostromgesetz - 2. Novelle 2008

Ökostromverordnung 2009

Ökostromverordnung 2010

Ökostromverordnung 2011



Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen - 2012


Für netzgekoppelte Anlagen

Für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ des Klima- und Energiefonds stehen insgesamt 25,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Wer kann um Förderung ansuchen:
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Förderhöhe:
Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.

 

Fördervoraussetzungen:

• Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hierzu steht das Beauftragungsformular als Download zur Verfügung.
• Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
• Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.
• Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
• Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
• Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
• Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.
• Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen bzw. dem Liefertermin/der Lieferung von Materialien gestellt werden.
 



Einreichtermine:

Der Einreichzeitraum läuft von 23. 4. 2012 bis 30. 6. 2012.

Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg: 23. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Oberösterreich; Salzburg, Tirol: 24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Burgenland, Steiermark, Wien: 25. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr

Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung unter Schritt 1.

Die Errichtung der Anlage muss innerhalb des Zeitraums vom 23. 4. 2012 bis 31. 3. 2013 erfolgen. Bis spätestens 30. 4. 2013 müssen die Endabrechnungsunterlagen online übermittelt werden.
 



Förderablauf:

Schritt 1 – Registrierung und Reihung des Förderantrags
Bei der elektronischen Eingabe werden grundlegende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundesland-Platzierung automatisch vergeben. Folgende Daten werden abgefragt:

• Vor- und Nachname
• Postadresse der/des Förderwerberin/Förderwerbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
• Sozialversicherungsnummer bzw. Ausweisnummer
• E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftverkehr inkl. Vertragszusendung)

Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem persönlichen Login für die weitere Dateneingabe unter Schritt 2.

Schritt 2 - Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload
Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von 72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgeladen werden:

• Bankverbindung
• Anlagendetails (Standort, Hersteller, installierte Modulleistung, Montageart der Anlage,
• Gesamtinvestitionskosten)
• das vollständig ausgefüllte Beauftragungsformular,welches von der/dem FörderwerberIn und der/dem beauftragten Professionistin/Professionisten unterzeichnet ist
• Lichtbildausweis

Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens 72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein, verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden automatisch storniert.
 

Details zum Förderablauf (Förderkriterien, Förderberechnung etc.) finden Sie unter www.pv2012.at.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit Public Consulting:
Tel.nr.: 01/316 31-730
E-Mail.: pv@kommunalkredit.at
 


Leitfaden KLIEN Förderung 2012

Formular: Beauftragungsformular

Investitionsförderung - FAQ


 


Förderung von Inselanlagen


 

Was wird gefördert?
Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher zur Versorgung von Berghütten). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderhöhe:
Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.
- Standardförderungssatz: 30 % der förderungsfähigen Kosten
- Zuschlagsmöglichkeiten: 5 % für Anlagen, die in hochalpinen (ab 1200 m Seehöhe) bzw. ökologisch sensiblen Gebieten errichtet werden
- 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer Maßnahmen
- 5 % (max. 10.000 Euro) EMAS und Umweltzeichenzuschlag

Voraussetzung:
Mindest-Investition: 10.000 Euro
Zeitpunkt der Antragstellung: Vor Errichtung der Anlage (ausschlaggebend ist das Lieferdatum der Anlage)

Weitere Informationen:
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie in der untenstehenden Download-Datei.

 

Informationen zur Förderung


Antragstellung:
Der Förderantrag kann nur online erfolgen. Hier kommen Sie zum Antrag.

Hilfe bei der Antragstellung


Auszahlung:
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.


Kontakt:
Serviceteam Stromerzeugung in Insellage
T: +43 (0) 1 / 31631-719
F: +43 (0) 1 / 31631-104
kpc@kommunalkredit.at

Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.



 

Tarife für PV- Überschusseinspeiser


 

Auf dieser Seite finden Sie neben der OeMAG, PVA-Mitgliederfirmen (EVUs), die den produzierten Sonnenstrom abkaufen.

Um Details zu den Angeboten zu erfahren, lesen Sie bitte die pdfs weiter unten und nehmen Sie direkt mit den EVUs Kontakt auf.

Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick, wem Sie Ihren selbst produzierten Sonnenstrom verkaufen können.

 



Staatliche Stelle


OeMAG
+43 (0)5 787 66 10
www.oem-ag.at
 

OeMAG


Energieversorgungsunternehmen


AAE - Alpen Adria Energie AG
+43 (0)47 15 222
www.aae.at

AAE PV Einspeisung

AAE PV Stromkunde

AAE Preisblatt


E-Werk Gösting
+43 (0)316 6077-0
www.ewg.at

E-Werk Gösting1

E-Werk Gösting2


Stadtwerke Hartberg E-Installationen GmbH
Ing. Helmut Ritter
+43 (0) 3332 62250-0
www.stadtwerke-hartberg.at


Energie AG
+43 (0) 732 9000 3969
www.energieag.at


NATURKRAFT
+43 (0)1 90417 13339
www.naturkraft.at

Naturkraft


oekostrom AG
+43 (0)1 961 05 61-83
www.oekoplan.at

oekostrom


Verbund
+43 (0)800 210 210
www.verbund.at/solar

Verbund


Wels Strom
+43 (0)7242 493 146
www.welsstrom.at
 


Wien Energie
+43 (0) 800 10 20 30
sonnenstrom@wienenergie.at
www.wienenergie.at