Förderung von Photovoltaikanlagen in Niederösterreich:


Förderung 2011

Eigenheimsanierung

Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung).
Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.
Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich.

Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro)

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.

Rechenbeispiel:
15 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+ mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit der Sanierung-siehe Tabelle oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 41 Punkte

Diese 41 Punkte sind die Grundlage für die anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind sogleich 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten. Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3 %. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten berechnet.

Rechenbeispiel:
Größe der Anlage: 4kWp
Anschaffungskosten: etwa 16.000 Euro
Erreichte Punkte: 41 = 41 % der anrechenbaren Sanierungskosten = 6.560 Euro
Für diese 6.560 Euro übernimmt das Land die Zinsen in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe 1.968 Euro für 10 Jahre).

Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede einzelne Wohnung gefördert.

Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller.

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Sanierung

NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Sanierung

Link
Nährere Informationen und das Antragsformular Eigenheimsanierung



Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung

Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für ein rückzahlbares Darlehen)

Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei 100 Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %. Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre.


Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Neubau

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Neubau


Link

Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung

Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage



Investitionsförderung aus dem Jahr 2010

Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich werden Photovoltaikanlagen nur noch bis 31. Dezember 2010 mit 12.000 Euro oder 50 % der Investitionskosten der Photovoltaikanlage gefördert.

Für Photovoltaikanlagen, deren Errichtung bereits bis 15.12.2010 bei der Baubehörde angezeigt worden ist und die aufgrund der Witterungsverhältnisse noch nicht fertig gestellt werden konnten, können Anträge um Förderung bis zum 31.12.2010 eingebracht werden.
Nachzuweisen ist, dass bis zum 15.12.2010 eine Beauftragung erfolgt ist und, dass das Bauvorhaben bis zu diesem Zeitpunkt der Baubehörde angezeigt worden ist. Die Endabrechnung hat bis längstens 30.6.2011 zu erfolgen.

Kontaktperson Landesregierung


Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html


Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.: 02742/9005-14652

Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at




Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp


Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

Novellierung des Ökostromgesetzes:

Bereits im März wurde die Erstfassung der Ökstromgesetznovelle präsentiert. Diese Fassung war zwar eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden, aber durchwachsen mit Hinterhältigkeiten und Verhinderungsmechanismen, die oft auf den ersten Blick gar nicht durchschaubar und erkennbar waren. Die Ziele waren lächerlich gering (z.B.: eine Erhöhung von 2,1 Mio. auf 3 Mio). Der Abbau des Wartelisten-Staus sollte mit einer Tarifkürzung von 30 Prozent verbunden sein usw.

Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Im Herbst diesen Jahres trat ein Teil des Gesetzes in Kraft, damit die Warteliste abgebaut wird. Der Rest des Ökostromgesetzes 2012 wird, nach erfoglter Zustimmung der EU, im April bzw. Juli 2012 in Kraft treten.

Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich einen „Resttopf“ von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des „Resttopfes“ wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.

Anträge im Jahr 2011:

Alle Anträge, die seit 1. August 2011 eingereichten wurden, wurden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach. Da das Budget begrenzt ist, gilt hier das "first served - first come“ Prinzip. Das heißt, je früher um eine Förderung angesucht wird, umso eher bekommen Sie eine positive Förderzusage.

Leider ist das Budget bereits wieder erschöpft. Um eine Tarifförderung zu erhalten, muss am 1. Jänner 2012 erneut angesucht werden. Der dann gültige Fördertarif wird zum diesjährigen Jahresende festgelegt.

Für die eingespeiste Strommenge erhalten Sie folgenden Tarif:

Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt
festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 29,45 Cent/kWh;
über 20 kWp .............. 26,40 Cent/kWh.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf
Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 27,65 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 20,63 Cent/kWh.


Abbau der gesamten Warteliste:

Auf Grund des begrenzten Förderbudgets ist in den vergangenen Monaten eine Warteliste entstanden, die mittlerweile bis 2025 reicht. Mit dem neuen ÖSG 2012 soll diese Warteliste abgebaut werden. Je nach dem, in welchem Jahr der Förderwerber bei der OeMAG gereiht ist, differiert die Höhe des Fördertarifs bzw. des Abschlages. Eine Übersicht der Fördertarife für den Abbau der Warteliste sehen Sie in der folgenden Tabelle:



Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 Prozent für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp, bei 20 Prozent für Aufdachanlagen größer 20 kWp, bei 21 Prozent bei Freilandanlagen kleiner 20 kWp, und für Freilandanlagen größer 20kWp bei 17,5 Prozent.

Für den Abbau der Warteliste steht für die Photovoltaik ein Budget von 28 Mio. Euro zur Verfügung.

Ökostromverordnung 2011

Ökostromgesetz 2012


Antrag zur Ökostromtarifförderung:

Förderung 2010:
Pro Jahr werden für die Tarifförderung 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist für das Jahr 2010 bereits vergriffen. Bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) reicht die Liste der Antragwerber im Jänner 2011 bereits bis 2019. Der Bundesverband Photovoltaic Austria fordert daher dringend, und zum wiederholten Mal, die drastische Aufstockung der Mittel in der Tarifförderung.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 38 Cent/kWh;
über 20 kWpeak .............. 33 Cent/kWh.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt
festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 35 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 25 Cent/kWh.

Die Tariflaufzeit beträgt 13 volle Jahre.

Ökostromverordnung 2006

Ökostromverordnung 2008

Ökostromgesetz - 2. Novelle 2008

Ökostromverordnung 2009

Ökostromverordnung 2010




Bundesweite Investitionsförderung für Private, Anlagen < 8 kWp


Für netzgekoppelte Anlagen


Auch 2011 standen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget konnten 6.655 Projekte genehmigt werden. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 4. April 2011, 18 Uhr. Anträge konnten bis 30. April 2011 eingereicht werden.

Wer konnte einreichen?
Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte.

Bis zu welcher Anlagengröße wurde gefördert?
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wurde allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

Wie hoch war der geförderte Betrag?
Die Förderung war mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale pro Kilowatt beträgt 1.100 Euro/kWpeak.
Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“ Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – wurden mit 1.450 Euro/kWpeak gefördert.

Der Ablauf der Einreichung
Das Einreichverfahren 2011 war wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage waren nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgte ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist.

Beratungshotline
Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen unter der Wiener Telefonnummer 01/31631-730 zur Verfügung.

Einreichstart in den Bundesländern
Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgte zu den nachfolgenden Zeiten:

Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: 4.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

Kärnten, Salzburg und Steiermark: 5.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

Burgenland, Niederösterreich und Wien: 6.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 30.6.2012.


Aktueller Stand der Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds


Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und erfolgt in 2 Schritten unter:
www.photovoltaik2011.at

Leitfaden KLIEN Förderung 2011

Informationen zum Antrag

Anleitung zur Online-Einreichung

Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Neubau

Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Neubau


Link


Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung


Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage




Investitionsförderung aus dem Jahr 2010


Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich werden Photovoltaikanlagen nur noch bis 31. Dezember 2010 mit 12.000 Euro oder 50 % der Investitionskosten der Photovoltaikanlage gefördert.

Für Photovoltaikanlagen, deren Errichtung bereits bis 15.12.2010 bei der Baubehörde angezeigt worden ist und die aufgrund der Witterungsverhältnisse noch nicht fertig gestellt werden konnten, können Anträge um Förderung bis zum 31.12.2010 eingebracht werden.
Nachzuweisen ist, dass bis zum 15.12.2010 eine Beauftragung erfolgt ist und, dass das Bauvorhaben bis zu diesem Zeitpunkt der Baubehörde angezeigt worden ist. Die Endabrechnung hat bis längstens 30.6.2011 zu erfolgen.

Kontaktperson Landesregierung


Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html


Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.: 02742/9005-14652

Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at


Investförderung für Photovoltaik-Anlagen auf Gemeindeobjekten (Energiemodellregion)


Gefördert werden netzgekoppelte PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von jeweils max. 40 kWp auf gemeindeeigenen Gebäuden oder Grundstücken. Die Anlagen müssen an Standorten errichtet werden, die sich in einer beauftragten Klima- und Energiemodellregion (Ausschreibung 2009 oder 2010) befinden.

Welche juristische Personen sind antragstellungsberechtigt:
• Gemeinden
• gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
• Betreibergesellschaften in Form von Kapitalgesellschaften, wobei Energieversorgungsunternehmen einen maximalen Anteil von 49 % an der Betreibergesellschaft haben dürfen
• Bürgerbeteiligungsgesellschaften (Vereine, Genossenschaften)

Förderhöhe:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss abhängig von der installierten Anlagenleistung (kWpeak) ausbezahlt und beträgt 1.100 Euro/kWp maximal jedoch 30 % der anerkennbaren Investitionskosten. Pro Energiemodellregion werden max. 60 kWp gefördert (entspricht 66.000 Euro).

Für diesen Teil des Programms steht ein Budget von 1,5 Mio. Euro (inkl. Begleitmaßnahmen und Abwicklungskosten) zur Verfügung. Die Förderungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen vergeben.

Fördervoraussetzungen:
• Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Lieferung der Materialien gestellt werden.
• Die auszuführenden Arbeiten müssen von einer befugten Firma durchgeführt werden. Reine Material-Rechnungen, ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Firma, werden nicht gefördert.
• Für die PV-Anlage darf kein Ökostrom-Tarif für den eingespeisten Strom in Anspruch genommen werden.
• Die Anlage muss innerhalb von 2 Jahren ab Förderungszusage installiert sein und in Betrieb genommen werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung und Endabrechnung des Projekts.
• Eine Bestätigung der Übereinstimmung des beantragten Projekts mit den Zielen der lokalen Klima- und Energiemodellregion muss abgegeben werden.

Die Einreichung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Das Ansuchen muss vor Beginn der Umsetzung der Anlage und spätestens bis zum 14. Oktober 2011, 12.00 Uhr bei der Abwicklungsstelle einlangen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier.

Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Tel.: 01/31 6 31-705, Fax: 01/31 6 31-104
E-Mail: klimamodellregion@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at


Leitfaden Klima- und Energiemodellregion




Bundesweite Investförderung für Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) in Fertighäusern


Das Förderprogramm „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ richtete sich direkt an Konsumentinnen und Konsumenten, die die Errichtung eines Fertighauses planen. Wer dabei auf integrierte Photovoltaik setzt, um das Potenzial der Sonne als natürliche Energie-Ressource zu nutzen, kann sich über bis zu 7.250.- Euro vom Klima- und Energiefonds freuen.

Und so funktioniert die Förderung: Mit Einverständnis der KundInnen beantragen die Fertighausanbieter die Förderung beim Klima- und Energiefonds:

• Die Förderhöhe beträgt 1.450 Euro/kWp
• Es gibt keine Anlagenobergrenze mehr, gefördert werden aber nur die ersten 5 kWp; somit beträgt die Förderhöhe maximal 7.250 Euro je Anlage bzw. Fertighaus.
• Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen darf 50% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. USt.) bzw. 2.000 Euro/kWp nicht übersteigen.
• Das Fertighaus muss energierelevante Kriterien erfüllen: Passivhaus und Klima-Aktiv Haus <30 kWh Heizwärmebedarf laut Energieausweis

Die Förderaktion „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ startet am 4. April 2011 und läuft bis 31. November 2011. Das Fördervolumen beträgt 650.000 Euro.

Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.


GIPV - Leitfaden

GIPV - Antragsformular

GIPV - FAQ




Bundesweite Investitionsförderung für Betriebe


Im Zuge der Förderaktion Mustersanierung, kommen erstmals auch Betriebe in den Genuss einer PV-Investitionsförderung des Klima- und Energifonds. Dabei werden PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp gefördert.

Voraussetzung ist jedoch eine thermische Sanierung, wie z.B. Dämmung, Fenstertausch, Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung oder Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs.
Mit der thermischen Sanierung müssen die Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf (das entspricht einer Unterschreitung der Anforderungen gemäß OIBRichtlinie um zumindest 55 %) für die jeweilige Gebäudekategorie unterschritten werden.

Förderungsbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Diese werden durch Abzug der, durch das Projekt erzielten Kosteneinsparungen und Erlöse in den ersten drei Betriebsjahren von den gesamten umweltrelevanten Investitionskosten ermittelt. Im Falle der Errichtung von Biomasse-Einzelanlagen oder
thermischen Solaranlagen werden die Kosten einer fossilen Vergleichsanlage gleicher Kapazität (Heizölkessel) berücksichtigt.

Die Förderung für das Gesamtprojekt (thermischenergetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz) ist mit insgesamt
600.000,– Euro begrenzt. Der Förderungssatz beträgt 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten.

Die Förderaktion läuft bis 15. November 2011.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Klima- und Energiefonds. Informationen hier.

Die Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Informationen dazur hier oder beim Serviceteam:

Ing. Stephan Stelzer
Tel.: 01/31631-221
E-Mail: s.stelzer@kommunalkredit.at

DI Thomas Kopf
Tel,: 01/31631-241
E-Mail:t.kopf@kommunalkredit.at

Leitfaden Mustersanierung


Förderung von Inselanlagen


Was wird gefördert?
Anlagen zur Eigenversorgung mit Strom (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, Elektrische Energiespeicher) in Insellagen ohne Möglichkeit zum Netzzutritt (z.B. Berghütten).

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Vereine.

Fördersumme
Max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten; jeweils 5% Bonus für Anlagen in hochalpinen bzw. ökologisch sensiblen Gebieten und für gebäudeintegrierte PV-Anlagen.

Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.



 

Tarife für PV- Überschusseinspeiser


PVA-Plattform für Überschuss-Einspeiser

Auf dieser Seite finden Sie neben der OeMAG, PVA-Mitgliederfirmen (EVUs), die den produzierten Sonnenstrom abkaufen.

Um Details zu den Angeboten zu erfahren, lesen Sie bitte die pdfs weiter unten und nehmen Sie direkt mit den EVUs Kontakt auf.
Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick, wem Sie Ihren selbst produzierten Sonnenstrom verkaufen können.



Staatliche Stelle


OeMAG
+43 (0)5 787 66-10
www.oem-ag.at
 

OeMAG


Energieversorgungsunternehmen


AAE - Alpen Adria Energie AG
+43 (0)47 15-222
www.aae.at

AAE PV Einspeisung

AAE PV Stromkunde


BEWAG
Tel. 0800 888 9000
www.bewag.at

BEWAG


E-Werk Gösting
+43 (0)316 6077-0
www.ewg.at

E-Werk Gösting1

E-Werk Gösting2


Stadtwerke Hartberg - Errichter:

10hoch4 Energiesysteme GmbH
Tel. +43 (0) 676 740 80 54
www.10hoch4.at


oekostrom AG
+43 (0)1 961 05 61-83
www.oekoplan.at

oekostrom


Verbund
+43 (0)5 0313-51889
www.verbund.at/solar

Verbund


Wels Strom
+43 (0)7242 350 3900
www.mea-solar.at

Wels Strom